Es herrscht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass der Klimawandel maßgeblich durch von Menschen erzeugte, übermäßige Emission von Treibhausgasen verursacht wird (Cook 2019).
Durch industrielle Produktion, Flugreisen oder Autofahrten wird mehr CO2 ausgestoßen, als von der Umwelt wieder aufgenommen werden kann. Somit gerät der natürliche Kreislauf aus dem Gleichgewicht. Jede Aktivität von Privatpersonen oder Firmen, die mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden ist, trägt mithin einen Teil zur Erderwärmung beziehungsweise zum fortschreitenden Klimawandel bei.
Das Konzept der Klimakompensation soll die Möglichkeit geben, im Gegenzug zu diesen klimaschädlichen Aktivitäten einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten. Hierfür bieten Organisationen und private Anbieter sogenannte Emissionsgutschriften an. Die Emissionsmenge der entsprechenden Aktivität wird dafür von den Anbietern im Vorhinein berechnet. Mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamts [1] können Verbraucher*innen die persönliche CO2 Bilanz alternativ selbst berechnen. Das Ergebnis wird in eine entsprechend hohe Gutschrift umgewandelt, die käuflich erworben werden kann. Mit dieser Gutschrift wird dann an anderer Stelle durch Klimaschutzprojekte, zum Beispiel dem Bau von Windkraftanlagen in Entwicklungsländern, die entsprechende Menge an ausgestoßenem CO2 wieder eingespart und somit die Emission kompensiert (Nett, Schindler und Wolters 2015, 42). Viele Unternehmen, beispielsweise Fluggesellschaften, kooperieren mit Kompensationsanbietern und bieten beim Verkauf gleichzeitig die Option einer freiwilligen Ausgleichszahlung an.
Um einen echten Ausgleich zu erreichen, muss das geförderte Klimaschutzprojekt direkt auf operationaler Ebene ins Konzept der Klimakompensation eingebunden sein, also erst durch die Ausgleichszahlung möglich gemacht werden. Die meisten Anbieter von Emissionsgutschriften arbeiten unter etablierten Standards wie dem „The Gold Standard”, welche die Qualität der Kompensation sichern und nachvollziehbar machen (Umweltbundesamt 23.07.2019). Allerdings sind diese Standards freiwillig und es gibt keine bundesweit einheitlichen, verpflichtenden Vorgaben, was den Vergleich der Effektivität einzelner Gutschriften erschwert (Kirchner 2019).
Oft wird das Konzept der Klimakompensation kritisiert. Lisa Badum, eine Abgeordnete der Grünen, warnt: Klimakompensation dürfe kein CO2-Ablasshandel sein, der der reinen Gewissensberuhigung diene (Kirchner 2019). Auch die Effektivität schwankt – und zwar nicht nur durch unterschiedliche Standards.
Der Begriff „klimaneutral” auf Produkten ist beispielsweise nicht geschützt. Er sagt nur aus, dass das Produkt eine Kompensation beinhaltet, allerdings nicht, an welcher Stelle und in welcher Höhe sie getätigt wird. Somit handelt es sich bei einem „klimaneutralen” Produkt nicht zwangsläufig auch um ein umweltfreundliches Produkt (Umweltbundesamt 31.07.2019) .
Eine Ausgleichszahlung neutralisiert also nicht automatisch alle klimaschädlichen Aktivitäten und sollte mehr als Entschädigung schwer vermeidbarer Schadstoffemission gesehen werden. Trotzdem kann sie einen nicht zu vernachlässigenden Teil zur Klimaneutralität beitragen (Nett, Schindler und Wolters 2015, 40). Auch das Bundesumweltamt rät: „Emissionen vermeiden und verringern ist immer besser; denn was man nicht emittiert, muss man gar nicht erst aufwendig ausgleichen.” (Umweltbundesamt 23.07.2019)
[1] https://uba.co2-rechner.de/de_DE/
Links:
Cook, John. Juli 2010. „#Fakt001”. Abgerufen am 28.09.2020. https://www.klimafakten.de/behauptungen/behauptung-es-gibt-noch-keinen-wissenschaftlichen-konsens-zum-klimawandel
Kirchner, Sandra. 17.03.2019. „Klimakompensation darf kein CO2-Ablasshandel sein”. Abgerufen am 28.09.2020. https://www.fr.de/wissen/treibhausgase-klimakompensation-darf-kein-co2-ablasshandel-sein-11857057.html
Nett, Katharina, Schindler, Hannah und Wolters, Stephan. 2015. „Freiwillige Kompensationszahlungen und nachhaltige Lebensstile: Passt das zusammen?” Dokumentation der UBA-Tagung am 10. November 2014 in Berlin. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.Abgerufen am 28.09.2020. http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-kompensations-zahlungen-nachhaltige
Umweltbundesamt. 23.07.2019. „Freiwillige CO2-Kompensation”. Abgerufen am 28.09.2020. https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation
Umweltbundesamt. 31.07.2019. „Kompensation von Treibhausgasemissionen”. Abgerufen am 28.09.2020. https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/kompensation-von-treibhausgasemissionen#unsere-tipps